Xerjoff - V -Ouverture
Obwohl der Saal mit dutzenden von Leuten besetzt ist, hört man selten einmal mehr als ein leises Hüsteln. Die goldenen Kronleuchter verbreiten ein gedämpftes und angenehm warmes Licht, das die samtenen, in Perlgrau bezogenen Wände scheinbar glühen lässt. Eine erwartungsvolle Spannung, die sich zur Bühne hin fokussiert, erfüllt den Raum. Mit einer eleganten Kombination aus zarten weißen Blüten und mediterranen Früchten, die in wohlduftende Feigenblätter gehüllt sind, beginnt die Ouvertüre! Es folgt ein florales Zwischenspiel aus einem Bouquet von betörenden Blüten und einem unmerklichen Farbenspiel, welches von aromatischem Zimt herausgefordert wird. Im Finale stehen sich Sandelholz, Cashmere-Noten, Amber, Vanille und Weihrauch gegenüber. Sie verleihen dem Duft den sagenumwobenen Zauber des Orients - ehe sich zum Schluss der Vorhang senkt...
! UPDATE - Name & Design !
Die Düfte von Sospiro werden nun komplett in die XERJOFF Familie integriert und unter dem Namen XERJOFF V (für Velvet) geführt. Auch die Flakons präsentieren sich in neuem Desig, welches die ikonische Formensprache Xerjoffs annimmt und durch eine luxuriöse Samtbeflockung besticht.Da die Düfte bislang schon immer unter der Regie Xerjoffs kreiert wurden, ändert sich nichts am Duft!
Angaben zum Hersteller:
XERJOFF Group S.p.A.
Via Leonardo da Vinci
29
10095
Gruliasco
Italien
Inhalt brennbar, Ausschließlich zur äußeren Anwendung. Halten Sie das Produkt fern von Kindern. Halten Sie das Produkt fern von offenem Feuer und Hitze. Nicht in die Augen sprühen! Bei Haut- oder Atemwegsirritation holen Sie ärztlichen Rat ein.
Auszeichnung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort: Achtung
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335 - Kann die Atemwege reizen.
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 - Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P301 - Bei Verschlucken und Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.