Memo - Madurai
Madurai ist Memo Paris’ Einladung zu einer Reise in den Süden Indiens! In lebhaften und hypnotischen Klängen fängt Gaël Montero als Schöpfer Madurais die Erinnerung an einen Morgen seines Indienaufenthaltes ein, als sich während des ersten Tees auf der Terrasse langsam die Gerüche der Umgebung zu entfalten begannen. Madurai beschreibt die Gewürze und Früchte der Marktstände, den Blumenduft der von Händlern angebotenen Opferketten aus Ringelblumen und den sanften Sandelholzduft der Tempel. Von sommerlich-warmer Luft herbeigetragen und vermengt bilden ihre Klänge ein kostbares Andenken an den Zauber der Ferne.
Der Duft:
Von floralen Noten getragen, verströmt Madurai den Zauber einer durch bunte Gerüchen geprägten Indienreise. Jasminnoten eröffnen Memos Komposition mit ihrem betörend-blumigen Einklang aus Leichtigkeit und Intensität, bevor eine Melange aus cremigem Sandelholz und dem glücksverheißenden balsamischen Duft der Ringelblume das von leuchtenden Farben erfüllte Herz Madurais bildet. Auf einer aromatischen Basis aus Pfirsichfruchtnoten und Muskatellersalbei ruhend, vereinen sich die weichen, schmackhaften, stimulierenden und sinnlichen Klänge dieses einzigartigen Duftes in einem Flakon, dessen Design die faszinierenden Motive klassischer Tempelmandalas aufgreift.
Angaben zum Hersteller:
MEMO Paris
Rue Cambon
24
75001
Paris
Frankreich
Inhalt brennbar, Ausschließlich zur äußeren Anwendung. Halten Sie das Produkt fern von Kindern. Halten Sie das Produkt fern von offenem Feuer und Hitze. Nicht in die Augen sprühen! Bei Haut- oder Atemwegsirritation holen Sie ärztlichen Rat ein.
Auszeichnung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort: Achtung
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335 - Kann die Atemwege reizen.
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 - Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P301 - Bei Verschlucken und Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.