Xerjoff - 17/17 - Symphonium
Symphonium widmet sich der betörenden, hemmungslos-sinnlichen Freude. Warm und verlockend, umgeben von einer mystischen Aura, entfaltet sich das poetische Bild eines komplexen, emotionalen Duftes. Xerjoff verbindet in Symphonium ausgewählte Rohstoffe höchster Qualität, vereint gourmandige Noten mit dunklen Oudkängen und arrangiert sie zu einem geheimnisvollen, vollendet komponierten Parfum. Umfangen von Xerjoffs ikonischem Flakon in transparentem Glas, präsentiert sich Symphonium goldgelb und versehen mit einem aus kostbarem Dalmatinerjaspis gearbeiteten Etikett.
Der Duft:
Ein unwiderstehlich delikates Flair umgibt Symphonium. Appetitlich-süß erklingen saftige Zitrusnoten, deren Töne sich neben indischem Kardamom hell aufschwingen. Leuchtend ergeben sie sich voller Anmut in eine warme, gourmandige Umarmung aus belgischer Schokolade, um sich in ihren verführerischen Noten zu verlieren. Symphonium tragen sinnliche Moschusnoten, die im Zusammenspiel mit den weichen, tiefen Klängen von Vanille und Oud eine atemberaubend reizvolle Basis bilden. Xerjoff erschafft einen unbestreitbar magischen, nach Vollkommenheit strebenden Duft, der in seinen verführerisch-süßen Noten beschwingte Verzückung und elegant komponierten Genuss verspricht!
Angaben zum Hersteller:
XERJOFF Group S.p.A.
Via Leonardo da Vinci
29
10095
Gruliasco
Italien
Inhalt brennbar, Ausschließlich zur äußeren Anwendung. Halten Sie das Produkt fern von Kindern. Halten Sie das Produkt fern von offenem Feuer und Hitze. Nicht in die Augen sprühen! Bei Haut- oder Atemwegsirritation holen Sie ärztlichen Rat ein.
Auszeichnung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort: Achtung
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335 - Kann die Atemwege reizen.
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 - Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P301 - Bei Verschlucken und Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.